Angemessen oder nicht?
Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union erfordern entweder einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder zusätzliche geeignete Garantien.
Die Liste der Länder mit DSGVO-Angemessenheit ist nicht statisch und wird laufend überprüft und aktualisiert. Ein aktuelles Verzeichnis der als angemessen eingestuften Länder findest du über den in der Anleitung genannten Website-Link.
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