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Angemessen oder nicht?

Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union erfordern entweder einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder zusätzliche geeignete Garantien.

Die Liste der Länder mit DSGVO-Angemessenheit ist nicht statisch und wird laufend überprüft und aktualisiert. Ein aktuelles Verzeichnis der als angemessen eingestuften Länder findest du über den in der Anleitung genannten Website-Link.

Diese Übung ist Teil des Kurses

GDPR verstehen

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Interaktive Übung

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