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Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

Im Sinne der DSGVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter jeweils klare Pflichten beim Datenschutz. Werden diese vernachlässigt, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Stell dir vor, du bist Teil eines Datenschutz-Teams und sollst im British-Airways-Szenario jede Verantwortung entweder dem Data Controller (Verantwortlichen) oder dem Data Processor (Auftragsverarbeiter) zuordnen.

Diese Übung ist Teil des Kurses

<Kurs>DSGVO in der Praxis: Compliance und Bußgelder</Kurs>
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